Im Brief vom September 1841 (hier ist als Stempel der 17. September, in der Kopfzeile der 18. September und bei den Unterschriften der 14. September angegeben) wenden sich die großherzoglichen Beamten an den Superintendenten Floerke in Parchim.
Die großherzoglichen Beamten schlagen vor, der Witwe Hartmann pro Jahr 40 Reichstaler zu zahlen. Der Betrag soll im Voraus quartalweise ausgezahlt werden. Da die Witwe Hartmann nach Aussage der drei Beamten keine Kinder zu betreuen hatte, wurde ihr keine Wohnung angeboten sondern der genannte Betrag für die Begleichung der Miete. Nach dem Schreiben soll die Witwe Hartmann sich selbst um eine Wohnung kümmern, gewährt werden soll nur ein Mietzuschuss.

Nach den vorliegenden Unterlagen war die Situation der Familie Hartmann schon vor dem Tod von Pastor M. Hartmann als schwierig zu bezeichnen.
Laut den Akten hatte Pastor M. Hartmann einen Schlaganfall, abgeleitet von einigen Aussagen muss dies um 1832 passiert sein. Dadurch konnte Pastor M. Hartmann seinen Pfarrdienst nicht im vollen Umfang wahrnehmen, so dass der Superintendent mehrmals angeschrieben wurde, inwieweit ein Hilfsprediger bewilligt werden könnte. Die Bewilligung ist erfolgt, so dass eine Entlastung des Pastors Hartmann möglich war.
Des Weiteren ist zu lesen, dass Frau Hartmann hohe Apothekerkosten hatte, um Ihren Mann wieder gesund zu pflegen. Durch das fortschreitende Krankheitsbild ist Pastor M. Hartmann pensioniert worden. In der Akte „Landessuperintendentur Ludwigslust / Gorlosen Nr. 37“ befinden sich ca. 10 Seiten an Schriftverkehr zwischen dem Superintendenten Floerke, der hohen großherzoglichen Landesregierung sowie der Witwe Hartmann. Dieser Schriftverkehr deckt die Zeit nach dem Tod von Pastor M. Hartmann ab. Insbesondere in dieser Akte ist zwischen den Seiten eine Art Streusand zu finden gewesen. Dieser Streusand wurde damals von den Schreibkräften verwendet, um ein Zusammenkleben / Verwischen der Schrift zu verhindern, heute wird Löschpapier verwendet.

Laut diesen Unterlagen hat Pastor M. Hartmann kein Testament hinterlassen. In der bereits genannten Akte Nr. 37 bat die Witwe Hartmann um Unterstützung. Ihre Schreiben waren an die Großherzogliche Landesregierung gerichtet. Sie bat gnädigst um die Erteilung einer Pension.
Laut Aktennotiz von Superintendenten Floerke verfügte das Ehepaar Hartmann über kein Vermögen, die Eigentumsverhältnisse seien auch nicht ganz eindeutig gewesen, was anhand der handschriftlichen Notizen auf den Schriftstücken zu lesen ist.
Das Ehepaar hatte neben ihrem Sohn auch eine Tochter, die laut den Akten schwer krank war. Laut persönlichen Aktennotizen handelte es sich um „eine schwächliche Person“ mit Gicht.

Auch am 20. Juni 1843 schrieb die Witwe an den Superintendenten Floerke und bat als „alte, arme schwache Witwe“ um Unterstützung. Neben den hohen Kosten für die Betreuung der Tochter wurden auch die hohen Beerdigungskosten des Mannes angegeben.
Nach längerem Schriftwechsel ist den Akten zu entnehmen, dass der Witwe insgesamt 50 Reichstaler und 75 Schillinge aus der Witwenkasse für Hausmiete bewilligt wurden.

Aus den Akten im Landeskirchlichen Archiv ist zu entnehmen, dass Herr Dunkelmann von Superintendenten Floerke beauftragt wurde, die Pfarrwitwe Hartmann zu betreuen, insbesondere was die Auszahlung betrifft. Herr Dunkelmann war Kirchenökonomus, eine Art Kassenverantwortlicher, in Grabow.
In welche Wohnung bzw. Ort die Witwe Hartmann verzogen ist, konnte den Akten bis jetzt nicht entnommen werden. Da sie in Schwerin gestorben ist, ist anzunehmen, dass die Witwe Hartmann zumindest die letzten Lebensjahre in Schwerin verbracht hat.
Vielen Dank für die Unterstützung des Landeskirchlichen Archivs in Schwerin im Rahmen der Recherche zu diesem Brief, insbesondere über die familiären und kirchengeschichtlichen Aspekte.