Praesent[atum] Parchim, den 18 Septembr[is] 1841 A /


G. P. M. *


auf Ihre geehrte Zuschrift de 8. huj[us] **
die Miethe für den Herrn Pastori M.
Hartmann aus Gorlosen zu Parchim be–
treffend, erwidern wir bei Bekanntgabe
des Anschlusses ganz ergebenst. Wenn
von Feststellung eines Miethsaequievalents
statt der Naturalwohnung die Rede ist,
so kann nur in so Ferne auf die per-
sönlichen Verhältnisse der Wittwe Rück-
sicht genommen wurden, als sie etwa
noch Kinder bei sich und zu ernähren
hat, so dass für diese gerade die Wahl
des Wohnorts, mithin also dardanach das
Miethsquantum von Bedeutung sein
kann. Die Wittwe Pastorin Hartmann
ist aber ganz allein und hätte, falls
ihr Miethe und sonstige Lebensbedürf-
nisse in Parchim zu theuer sind, einen
anderen Ort des Wohnens wählen,
wenigstens für die von der Gemeinde
auf

* Gehorsamstes Pro Memoria (Vermerk)
** laufenden Monats