Siegel


(Langstempel)
Grabow
17. Sept.


Seiner Hochehrwürden
dem Herrn Superintendenten Floerke


Amtssache
frei

in
Parchim

 

Das Schreiben wurde gesiegelt, dies war damals nur höheren amtlichen Stellen vorbehalten. Durch den Vermerk „Amtssache frei“ sind für die Beförderung dieses Briefes keine Portokosten angefallen. Heute wären die Miete des Pfarrhauses und die Hinterbliebenenversorgung eine Angelegenheit der Kirche, 1841 war die Finanzverwaltung jedoch noch in staatlichen Händen. Daher kam es, dass Superintendent Floerke von den Beamten des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin in dieser Sache angeschrieben wurde. Ein Superintendent ist ein Inhaber eines Leitungsamtes in evangelischen Kirchen, ein leitender Theologe für einen bestimmten Sprengel. Mit der Gründung des Oberkirchenrates gab es in Mecklenburg-Schwerin seit 1850 eine eigene, weitgehend unabhängige kirchliche Oberbehörde. Der Großherzog blieb jedoch bis 1918 auch der Oberbischof, die vollständige Trennung zwischen Kirche und Staat wurde erst mit der Weimarer Verfassung vollzogen.