Nach der Kapitulation 1945 kam vorübergehend der Postverkehr zum Erliegen, wenn von den Ausnahmen in bereits besetzten Gebieten abgesehen wird.
Unter Berufung auf das Gesetz Nr. 76 der alliierten Militärregierung wurde nach Besetzung deutscher Gebiete im allgemeinen jeglicher Postverkehr sofort eingestellt. Lesen Sie mehr...